Auf das Vorkaufsrecht für das Gebäude in der Kaufhausstraße 5 verzichtet die Stadtverwaltung Hechingen. Foto: Benjamin Roth

Trotz starkem Widerspruch vom FWV-Vorsitzenden Werner Beck wurde der Verzicht auf das städtische Vorkaufsrecht für die Immobilien Schloßplatz 7 und 8 sowie Kaufhausstraße 5 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Was dort nun geplant ist.

Die Stadt Hechingen verzichtet auf das Vorkaufsrecht für die Immobilien Schloßplatz 7 und 8 sowie die Kaufhausstraße 5 in zentraler Innenstadtlage. Doch nicht alle Gremiumsmitglieder waren mit der Entscheidung einverstanden. Insbesondere die Freie Wähler Vereinigung plädierte für „aktive Bodenpolitik“ der Verwaltung in der Innenstadt. So lehnten die FWV-Räte um den Fraktionsvorsitzenden Werner Beck den Verzicht auf das Vorkaufsrecht für die Kaufhausstraße 5 in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses geschlossen ab. Bezüglich dem Gebäude am Schloßplatz zeigte sich die FWV-Fraktion gespalten.